Die Schulregeln der Karl-Brauckmann-Schule

Unser Leitbild „In Gemeinschaft leben und lernen“ wollen wir in allen Bereichen in der Schule umsetzen. Alle, die in der Schule arbeiten und lernen, sollen sich dort auch wohlfühlen. Darum gehen wir respektvoll miteinander um und halten die Schulregeln ein.

Ich achte den Anderen

Ich bin leise im Unterricht

Ich lasse jeden in Ruhe arbeiten

Ich folge den Anweisungen aller Lehrer*innen und Betreuer*innen

Ich gehe mit dem Eigentum anderer sorgsam um

Ich werde Müll in den Mülleimer tun

Ich schalte mein Handy während der Schulzeit aus

Ich lasse Wertsachen Zuhause oder passt selbst darauf auf

Ich spiele nur Fußball an den Torwänden und auf dem Sportplatz

Schulkonventionen

Um unser Motto “In Gemeinschaft leben und lernen” in allen Bereichen umsetzen zu können, müssen in unserer Schule bestimmte Grundvoraussetzungen gegeben sein.

Wir wollen eine Schule, in der sich alle wohlfühlen können.

Dafür müssen alle zusammenarbeiten, Schüler*innen, Lehrer*innen, Mitarbeiter*innen und Eltern. Wir wollen uns gegenseitig achten und jeden so akzeptieren, wie er ist. Alle sollen aufeinander Rücksicht nehmen. Wir wollen keine Gewalt und keine Beschimpfungen an unserer Schule. Lieber wollen wir miteinander reden.

Schüler*innen haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann[…](Schulgesetz §42 (2)).

Eltern wirken im Rahmen dieses Gesetzes an der Gestaltung der Bildungs- undErziehungsarbeit der Schule mit[…] (Schulgesetz §42 (3)).

Hausordnung

Verhalten vor dem Unterricht

Im Schulbus benehmen wir uns vernünftig. Wir bleiben auf dem Platz sitzen und laufen nicht im Bus herum. Wir schreien nicht und schlagen uns nicht mit anderen Schülern. Die Aufsichtspflicht seitens der Schule beginnt um 8.15 Uhr. Der Unterricht beginnt um 8.30 Uhr. Nach dem Klingeln gehen wir in die Klassenräume. Wer nicht mit dem Schulbus, sondern allein zur Schule kommt, muss pünktlich sein.

Verhalten im Schulgebäude

Wir nehmen Rücksicht aufeinander, rennen nicht durch die Flure, drängeln und stoßen andere nicht und halten die Türen auf, wenn es notwendig ist. Wir stören andere Klassen nicht während der Essenszeiten und im Unterricht. Wir werfen nicht mit Gegenständen. Die Verletzungsgefahr ist zu groß und es entsteht unnötiger Schmutz. Abfälle werfen wir in die richtigen Müllbehälter. Wir halten die Toiletten sauber. Toiletten und Waschräume sind kein Spielplatz und kein Versteck. Wir verhalten uns so, dass unsere Schule heil und schön bleibt.

Verhalten auf dem Schulgelände

Die erste Gestaltete Freizeit verbringen wir (wenn das Wetter es zulässt) alle gemeinsam auf dem Schulhof und auf dem großen Spielplatz. Jedes Schuljahr wird festgesetzt, an welchen Tagen die Ober- und Berufspraxisstufen und an welchen die Unter- und Mittelstufen in dieser Freizeit Fußball spielen dürfen. Damit das Schulgelände sauber bleibt, werfen wir Abfälle in die Papierkörbe. Damit wir uns nicht in Gefahr bringen, klettern wir nicht über Zäune und auf Bäume, auch nicht, um Spielsachen zu holen. Bei Problemen und Streit können wir jede/n Lehrer*in um Hilfe bitten und wir müssen auf jede/n Lehrer*in hören. Mit den Fahrrädern, Gokarts und Rollern fahren wir nur bis zur Sperrkette. Wir fahren nicht gegen Gegenstände und Personen. Außer auf dem großen Spielplatz spielen wir nur mit Softbällen, damit nichts kaputt geht.

Umgang mit persönlichem Eigentum

Wertgegenstände wie Handys, CD’s, Recorder, Disk-men, hohe Geldbeträge usw. sollen nicht mit in die Schule gebracht werden. Die Schule kann bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung nicht haften. Wenn solche Dinge den Schulalltag stören, können sie von der Lehrperson vorübergehend weggenommen werden.

Wiedergutmachung und Ordnungsmaßnahmen

Missachtung der Regeln heißt Missachtung der Gemeinschaft. Aufgabe der Maßnahmen muss es demnach sein, eine gute Gemeinschaft wiederherzustellen. Dazu ist es erforderlich, dass von der Gemeinschaft (Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern, Mitarbeiter*innen) für jeden Verstoß ein angemessener Ausgleich gefordert wird.
Werden Gegenstände von Schülern mutwillig zerstört oder gestohlen, muss der/die Schüler*in diese entweder reparieren oder neu beschaffen.
Bei Rücksichtslosigkeit, Beleidigung und Körperverletzung gibt es folgende Möglichkeiten der Wiedergutmachung:

  • mündliche oder schriftliche Entschuldigung
  • Dienstleistungen für die Gemeinschaft z.B. Reinigung des Essraumes, Reinigung der Gokarts und Fahrräder und ähnliches
  • Vertragliche Einigung zwischen den Streitenden.

Über diese erzieherischen Maßnahmen hinaus sind auch die im Schulgesetz (SchulG-ÄG 2006) vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen anwendbar:

  • der schriftlicher Verweis,
  • die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
  • der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Veranstaltungen.

Hinweis: Ordnungsmaßnahmen dienen nicht der Bestrafung, sondern sollen einen geregelten Bildungs- und Erziehungsbetrieb sicherstellen.

Hinweis: Schüler*innen und Eltern können das Schulgesetz in der Schule einsehen.

Für Notfälle (Erkrankungen, Unfälle, grobe Regelverstöße) ist die Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten bzw. eines Stellvertreters dringend erforderlich.

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